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   OLG Hamm, 28.04.1989 - 23 W 152/89   

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OLG Hamm, 28.04.1989 - 23 W 152/89 (https://dejure.org/1989,20172)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.04.1989 - 23 W 152/89 (https://dejure.org/1989,20172)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. April 1989 - 23 W 152/89 (https://dejure.org/1989,20172)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1989, 521
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 27.10.2021 - VII ZB 7/21

    Zur Rechtsfrage des Verhältnisses zwischen der isolierten Kostenentscheidung nach

    Es bedarf darüber hinaus keiner Entscheidung, ob eine in einem Prozessvergleich getroffene Regelung über die Kosten des Rechtsstreits überhaupt dazu führen kann, dass ein auf der Grundlage einer zuvor ergangenen rechtskräftigen Kostenentscheidung erlassener Kostenfestsetzungsbeschluss gegenstandslos wird (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 1989 - 23 W 152/89, JurBüro 1989, 1421, juris Rn. 4).
  • BGH, 24.02.2021 - VII ZB 55/18

    Zur Frage der Erstattung von Privatsachverständigenkosten im Rahmen eines

    Der Parteiwille muss danach zumindest andeutungsweise im Wortlaut der vergleichsweise getroffenen Kostenregelung zum Ausdruck gekommen sein (vgl. MünchKommZPO/Schulz, 6. Aufl., § 98 Rn. 14, § 103 Rn. 1, § 104 Rn. 62; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. September 2015 - 14 W 585/15, NJW-RR 2016, 448, juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 1989 - 23 W 152/89, JurBüro 1989, 1421, juris Rn. 3).
  • OLG Nürnberg, 16.03.2021 - 2 W 473/21

    Keine Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs im Kostenfestsetzungsverfahren

    Die gemäß § 133 BGB (gegebenenfalls) vorzunehmende Auslegung hat sich stets am Wortlaut der Kostengrundentscheidung zu orientieren (Schulz in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 104 Rn. 62; Gierl in: Saenger, ZPO, 8. Aufl., § 104 Rn. 6; Flockenhaus in: Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl., § 104 Rn. 3); sie hat sich an das zu halten, was in der Kostenentscheidung erkennbar zum Ausdruck gebracht worden ist (OLG Hamm, Beschluss vom 28.04.1989 - 23 W 152/89 -, juris Rn. 3).
  • BGH, 08.04.2021 - VII ZB 21/20

    Kostenfestsetzung: Kostenerstattung für Ortstermin bei Prozessvergleich mit

    Der Parteiwille muss danach zumindest andeutungsweise im Wortlaut der vergleichsweise getroffenen Kostenregelung zum Ausdruck gekommen sein (vgl. MünchKommZPO/Schulz, 6. Aufl., § 98 Rn. 14, § 103 Rn. 1, § 104 Rn. 62; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. September 2015 - 14 W 585/15, NJW-RR 2016, 448, juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 1989 - 23 W 152/89, JurBüro 1989, 1421, juris Rn. 3).
  • OLG Hamm, 24.06.2002 - 23 W 159/02

    Erstattungsfähgikeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens, wenn im

    Sonstige Umstände können nur berücksichtigt werden, wenn sie im Vergleichstext wenigstens Anklang gefunden haben (vgl. Senatsbeschluß vom 28.04.1989 - 23 W152/89 - in Rpfleger 1989, 521, 522).
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